Rechtliche Grundlage für Bauvorhaben

Am Flugplatz in Voßwinkel soll ein neuer Hangar entstehen

Voßwinkel. Über die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Hangars und für die Vorfelderweiterung am Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden in Voßwinkel können sich vom 31. März bis 11. April alle Interessierten beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Arnsberg im Rathaus Zimmer 501 informieren. Zudem sind die Unterlagen auch auf der städtischen Internet-Seite zu finden. Äußerungen zu diesem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren können die Bürger ebenfalls bis zum 11. April vorbringen. Der städtische Planungsausschuss hatte für die F-Plan-Änderung grünes Licht gegeben.