Informationsbrief zur anstehenden Wohnbebauung „Am Dorfbrunnen“ in Arnsberg-Voßwinkel

Die katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel informiert über die anstehende Wohnbebauung "Am Dorfbrunnen".

Liebe Gemeindemitglieder,

seit Jahren werden die Mitglieder des Kirchenvorstandes der ehemaligen Pfarrgemeinde St. Urbanus Voßwinkel und der neuen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel von interessierten Bauwilligen gebeten, die Grünfläche hinter dem Pfarrheim und dem ehemaligem Pfarrhaus für eine Wohnbebauung freizugeben. Dieses etwa 3.000 qm große Grundstück ist im Bebauungsplan Voßwinkel-Ortsmitte planungsrechtlich schon seit etwa 25 Jahren als Wohngebiet ausgewiesen. Um den Pfarrgarten und die idyllische Situation im Dorfkern zu erhalten, hatte sich der Kirchenvorstand immer gegen eine Bebauung ausgesprochen.

Inzwischen ist das Pfarrhaus nach dem Weggang unseres Pfarrers Günter Kischkewitz verkauft worden, weil es als Priesterwohnung dauerhaft nicht mehr benötigt wird. Der ehemals gepflegte Pfarrgarten wird nicht mehr bearbeitet und ist verwildert. So hat der Kirchenvorstand umgedacht und sich entschlossen, dieses Areal für eine Wohnbebauung freizugeben. Trotz einiger Bedenken und  nachdem er einige konstruktive Änderungsvorschläge durchgesetzt hatte, stimmte auch der örtliche Gemeindeausschuss dem Verkauf zu.

Die parzellierten Grundstücke sollen vorrangig an heimische Bauwillige abgegeben werden, die noch kein eigenes Haus besitzen. Durch die räumliche Nähe zum Kindergarten, der Schule, der Kirche und weiteren privaten Infrastruktureinrichtungen eignen sie sich vor allem für junge Familien mit Kindern.
Diese frühzeitige Information soll dazu beitragen, dass der Verkauf transparent von statten geht. Um keiner Preistreiberei Vorschub zu leisten, werden die vier etwa 550 – 750 qm großen Grundstücke nicht im Bieterverfahren, sondern streng nach dem Richtwert vergeben. Darüber hinaus wird in jedem Kaufvertrag festgelegt, dass innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes gebaut werden muss. So soll eine von uns nicht gewollte Bodenvorratswirtschaft verhindert werden.
Der Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Arnsberg und der Kirchengemeinde ist geschlossen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten werden in Kürze beginnen.
Seinerzeit wurde auch ein Teil des aktuell vom Kindergarten genutzten Geländes in den Bebauungsplan mit einbezogen. Der Kirchenvorstand verzichtet auf die Bebauung dieses Grundstückes, damit es unseren Kindergartenkindern weiterhin als Spielfläche zur Verfügung steht. Lediglich eine unbedeutende Grenzbegradigung zum Pfarrgarten hin wird vorgenommen.

Voraussichtlich wird ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit der Vermarktung der Grundstücke beauftragt. Sobald die Grundstücke baureif sind, wird die Öffentlichkeit informiert und werden konkrete Kaufinteressen entgegengenommen. Die endgültige Entscheidung über die Verkäufe behält sich der Kirchenvorstand in jedem Einzelfalle vor.
Letztlich wollen Kirchenvorstand und Gemeindeausschuss es mit dem Verkauf der Grundstücke jungen Familien ermöglichen, im Voßwinkeler Ortskern ein Eigenheim zu erstellen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Ergebnisse der Dorfkonferenz vom 14. Juni 2015 wollen wir damit ein deutliches Signal setzen, dass wir aktiv an der langfristigen Zukunftssicherung unseres Ortsteils mitwirken.

Für den Kirchenvorstand  der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel im August 2015

Pfarrer Stephan Jung              Michael Filthaut              Dr.-Ing. Bernd Wuschansky
(Vorsitzender des KV)       (KV-Mitglied)                       (KV-Mitglied)

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