Angst vor plötzlichem Bauverbot in dörflichem Außenbereich

Grundsätzlich begrüßen die SPD-Mitglieder im Bezirksausschuss eine Aktualisierung der Klarstellungssatzung auch für die Stadtbezirke Voßwinkel und Bachum.

Da die neue Satzung an einigen Stellen aber gravierende Änderungen gegenüber den alten vor- und auch bestehendes Baurecht nicht überall aufnehme, beantragen die SPD-Mitglieder im Bezirksausschuss Voßwinkel-Bachum vor der endgültigen Verabschiedung der Satzung: „Die Verwaltung informiert die Öffentlichkeit in Voßwinkel und Bachum vor Ort über die Klarstellungssatzung für den jeweiligen Ortsteil: Sie legt an geeigneten Stellen die Karten der Satzung aus und informiert an mindestens einem Informationsnachmittag über Details der Klarstellungsatzung.“ Die Bürger erhalten Gelegenheit zur Nachfrage, können Einwendungen erheben oder auch Anregungen geben. Da die Verwaltung „im Einzelfall“ bei ihrer Einschätzung, ob ein Grundstück nach § 34 oder § 35 BauGB zu bewerten sei, irren könne, solle durch dieses Verfahren auch diese Fehlerquote minmiert und sollen die Verwaltungsgerichte dadurch entlastet werden.

Es geht ums Baugesetzbuch

„Denn gerade in Voßwinkel und auch Bachum gibt es eine Zahl von Grenz- und Zweifelsfällen, die rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben könnten“, betonen die Sozialdemokraten. Sie möchten keinen Abwägungsprozess wie in einem Bebauungsplanverfahren initiieren, der rechtlich ja auch gar nicht zulässig wäre. Ihnen geht es schlicht darum, dass bei der Abfassung der Klarstellungssatzung das bestehende Planungsrecht nach § 34 BauGB transparent, einheitlich und sauber angewendet wird.
Planungsrechtlich grenzt die neue Satzung den Innenbereich vom Außenbereich ab. Im Einzelfall hat das natürlich gravierende Folgen für die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke, denn eine Baugenehmigung im Innenbereich nach § 34 BauGB zu bekommen ist ungleich einfacher als im Außenbereich nach § 35 BauGB, wo es nur in privilegierten Einzelfällen möglich ist. Es stellt sich die Gretchenfrage: Welches Grundstück gehört noch zum Innenbereich und welches nicht?

Die SPD-Mitglieder im Bezirkausschuss Voßwinkel /Bachum wollen, dass alle Bürger in Voßwinkel und Bachum zur geplanten Satzung Stellung nehmen können. „In vielen Einzelfällen führt nämlich die Vorlage dazu, dass selbst Grundstücke mit einer genehmigten Bauvoranfrage dazu führt, dass sie sich im Außenbereich befindet. Und das wiederum kann später dazu führen, dass es in Zukunft besondere Probleme bereiten kann, ein im Außenbereich befindliches Grundstück zu bebauen“, meinen die Sozialdemokraten.

Quelle: WAZ, derwesten.de, 13.02.2015

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.